Hotel Ohrberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

    a) Verpflichtung des Hoteliers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten.

    b) Verpflichtung des Gastes/Firma ist es den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

3. Nimmt ein Gast/Firma das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er/sie rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

4. Die Einsparungen des Betriebes betragen bei der Übernachtung 20% des vereinbarten Preises.

5. Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes/Firma zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

6. Der Hotelier hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.